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Strassburger Deklaration zur Psychotherapie

Im Einklang mit den Zielen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie mit dem im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (EG) geltenden und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) intendierten Nichtdiskriminierungsgebot und dem Grundsatz der Freizügigkeit für Personen und Dienstleistungen erzielen nachstehende Personen Einigung über folgende Punkte:
    1. Die Psychotherapie ist eine eigenständige wissenschaftliche Disziplin, deren Ausübung einen selbständigen und freien Beruf darstellt.
    2. Die psychotherapeutische Ausbildung erfolgt auf hohem, qualifiziertem und wissenschaftlichem Niveau.
    3. Die Vielfalt der psychotherapeutischen Verfahren ist gewährleistet.
    4. In einem psychotherapeutischen Verfahren wird die Ausbildung vollständig absolviert und umfaßt Theorie, Selbsterfahrung und Praxis unter Supervision. Über andere psychotherapeutische Verfahren werden ausreichende Kenntnisse erworben.
    5. Der Zugang zur Ausbildung erfolgt über verschiedene Vorbildungen, insbesondere Human- und Sozialwissenschaften.
Strassburg, 21. Oktober 1990
 
 

Die EANLPt bekennt sich durch die unten unterzeichneten vertretungsbefugten Organe voll zur Strassburger Deklartation zur Psychotherapie von 1990 sowie den ethischen Richtlinien der EAP und erklärt, dass dies dem § 2a der EANLPt-Satzungen entspricht.

Wien, im März 1999
 
Mag. Peter Schutz
Generalsekretär
Dr. Helmut Jelem
Vorstand


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