Strassburger Deklaration zur Psychotherapie
Im Einklang mit den Zielen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie mit dem im Rahmen der Europäischen
Gemeinschaft (EG) geltenden und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
intendierten Nichtdiskriminierungsgebot und dem Grundsatz der Freizügigkeit
für Personen und Dienstleistungen erzielen nachstehende Personen Einigung
über folgende Punkte:
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Die Psychotherapie ist eine
eigenständige wissenschaftliche Disziplin, deren Ausübung einen
selbständigen und freien Beruf darstellt.
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Die psychotherapeutische Ausbildung
erfolgt auf hohem, qualifiziertem und wissenschaftlichem Niveau.
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Die Vielfalt der psychotherapeutischen
Verfahren ist gewährleistet.
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In einem psychotherapeutischen
Verfahren wird die Ausbildung vollständig absolviert und umfaßt
Theorie, Selbsterfahrung und Praxis unter Supervision. Über andere
psychotherapeutische Verfahren werden ausreichende Kenntnisse erworben.
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Der Zugang zur Ausbildung erfolgt
über verschiedene Vorbildungen, insbesondere Human- und Sozialwissenschaften.
Strassburg, 21. Oktober 1990
Die EANLPt bekennt sich durch
die unten unterzeichneten vertretungsbefugten Organe voll zur Strassburger
Deklartation zur Psychotherapie von 1990 sowie den ethischen Richtlinien
der EAP und erklärt, dass dies dem § 2a der EANLPt-Satzungen
entspricht.
Wien, im März 1999
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Mag. Peter Schutz
Generalsekretär |
Dr. Helmut Jelem
Vorstand |